Lebensmittelkontrolle
Durch das Lebensmittelgesetz (PDF, 518 KB) ist auch die Armee zur Selbstkontrolle der abgegebenen Lebensmittel verpflichtet:
Schweizerisches Lebensmittelgesetz SLMG, Art. 23 Selbstkontrolle
1 "Wer Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, abgibt, einführt oder ausführt muss im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er muss sie entsprechend der Guten Herstellpraxis untersuchen oder untersuchen lassen."
2 "Die amtliche Kontrolle entbindet ihn nicht von der Pflicht zur Selbstkontrolle."
Der Veterinärdienst der Armee ist zuständig für die Lebensmittelkontrolle der Armee. Seit 1999 führt das LABOR SPIEZ im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der Armee die mikrobiologische Lebensmittelkontrolle durch.
Trinkwasser

- Bakteriologische Trinkwasserkontrolle
Priorität hat die regelmässige mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Kein anderes Lebensmittel hängt so unmittelbar von natürlichen und vom Menschen beeinflussten Randbedingungen ab, wie das Trinkwasser.
Die Produktion hängt von verschiedensten Einflussfaktoren ab. Negativen Einflüssen, wie z.B. Industrie, Altlasten, Landwirtschaft, wird mit Gegenmassnahmen (Schutzzonen, bauliche Verbesserungen, Aufbereitung) entgegengetreten.

- Eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung
ist die Grundlage für die Gesundheit der
Armeeangehörigen.
Ein anderer wesentlicher Faktor in diesem Zusammenhang ist der jahreszeitliche Verlauf der Niederschläge, die je nach Saison recht stark schwanken können und für die Erneuerung des Trinkwassers bedeutend sind.
Aufgrund der grossen Bedeutung werden an die Wasserversorgungen hohe Anforderungen gestellt. Die Verantwortung liegt dabei beim Betreiber. Aufgrund des Lebensmittelgesetzes ist damit die Armee zur Selbstkontrolle verpflichtet.
Beobachtungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der bauliche Zustand
und die Sauberkeit der Anlagen Verbesserungen bedürfen. Das Risiko einer
Verunreinigung ist heute bedeutend grösser als früher.

- STS 054
Seit 2001 ist die mikrobiologische
Trinkwasserkontrolle nach Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert.
(Akkreditierungsnummer: STS 054)
Lebensmittel
Nebst der Trinkwasserkontrolle werden auch Lebensmittel der Militärküchen bei Verdacht auf Krankheitserreger im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Veterinärdienst der Armee im LABOR SPIEZ untersucht.
Folgende Krankheitserrereger können bei Verdacht nachgewiesen werden:
- Bacillus cereus
- Clostridium perfringens
- Koagulasepositive Staphylokokken
- Salmonella spp.
- Thermotolerante Campylobacter spp.
Internationale Aktivitäten
Das LABOR SPIEZ stellt sein Fachwissen im Bereich Trinkwasser auch internationalen Organisationen zur Verfügung und beteiligt sich an entsprechenden Missionen.
Poster:
UNEP-Bericht: