Lieferung von Referenzsubstanzen
Auswahl
Über
1000 mit dem Chemiewaffen-Übereinkommen CWÜ
in direkter Beziehung stehende Verbindungen sowie zugehörige Stoffe wie
Vorstufen, Abbau- und Nebenprodukte sind ab Lager rein oder in Form von Lösungen
lieferbar.
Soweit wie möglich wird die Identität und Reinheit jeder verlangten Chemikalie mittels Gaschromatographie/Massenspektroskopie (GC/MS) und Kernresonanzspektroskopie (1H, 13C und 31P-NMR) belegt. Eine Vielzahl der Chemikalien ist in Laborquantitäten, d.h. in Gramm-Mengen verfügbar.
Aus der Sicherheits- und Vertraulichkeitsgründen kann kein Online-Katalog zur Verfügung gestellt werden. Die wichtigsten der durch uns lieferbaren Produktegruppen sind:

- G-Stoffe, wie Sarin, Soman, GF;
- GA-Stoffe, wie Tabun;
- V-Stoffe, wie VX;
- Schwefel-Yperite, wie Yperit, Sesqui- und O-Yperit;
- Lewisite (Lewisit 1, 2 und 3);
- Stickstoff-Yperite (HN-1, -2 und -3);
- (Thio)Phosphonsäure-dihalogenide, wie Methylphosphonsäure-dichlorid und DF;
- (Thio)Phosphonsäure-chloridate, wie Chlorsarin und Chlorsoman;
- (Thio)Phosphorsäureamid-dihalogenide;
- (Thio)Phosphorsäureamid-ester;
- Gruppe der 2-Chlor- / 2-Hydroxy- und 2-Mercapto-ethylamine;
- Gruppe der Aminoethyl-sulfide und -disulfide;
- Hydrolyseprodukte von Nervengiften, wie (Thio)Phosphonsäuren, (Thio)Phosphonsäure-monoester, Pyroverbindungen;
- Hydrolyse- und Oxidationsprodukte von S-Yperiten, wie Dihydroxy-, Sulfoxid- und Sulfonhomologe.
Bestellung
Referenzverbindungen können an Mitgliedstaaten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) geliefert werden. Eine Anfrage beantworten wir so rasch wie möglich mit einer Offerte, unter Angabe von Reinheit und Menge, des aktuellen Preises sowie der Lieferfrist und der garantierten Lagerdauer der entsprechenden Verbindungen.
Das LABOR SPIEZ beantwortet alle Ihre offenen Fragen bezüglich der Chemikalien gerne. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Substanzen ausschliesslich für nicht verbotene Zwecke verwendet werden dürfen (CWÜ, Art. II (9)).
Versand
Das LABOR SPIEZ organisiert den sicheren Versand der bestellten Verbindungen unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Transportvorschriften.
Spezialfall der Verbindungen der Liste 1
Vorschriften
Bei der Arbeit mit chemischen Stoffen sind sowohl nationale wie internationale Gesetze zu beachten. Diese betreffen hauptsächlich den Gesundheitsschutz von Mitarbeitern, die öffentliche Gesundheit sowie den Umweltschutz. Innerhalb von Laboratorien, Firmen und Staaten, wie auch von diesen unter einander, ist der Umgang und Verkehr mit Chemikalien geregelt. Für den Spezialfall der Liste 1 Chemikalien sind spezielle Vorschriften verbindlich (CWÜ. resp. nationale Erlasse der Vertragsstaaten).
Gemäss CWÜ darf ein Laboratorium Verbindungen der Liste 1 bis zu einer Gesamtmenge von 100 g ohne Meldepflicht gegenüber den nationalen Behörden und der OPCW verwenden, sofern sie Zwecken dienen, welche nicht durch die Konvention verboten sind.
Versand
Bestellungen innerhalb der Schweiz: Die nationale Gesetzgebung ist zu beachten. Vorgängige Transfermeldungen an die OPCW sind nicht notwendig.
Bestellungen aus dem Ausland: Die Durchführung des Transfers zwischen
den beiden Partnern muss einvernehmlich und koordiniert verlaufen. Da der Transport
auf dem Luftweg nicht zugelassen ist, wird die Ausführung recht kompliziert
und beansprucht für Überseetransporte 6 bis 12 Monate. Bislang verfügt
das LABOR SPIEZ nur über Erfahrung mit innereuropäischen Transporten,
welche bisher jeweils mindestens 3 Monate beansprucht haben. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt könnte das LABOR SPIEZ die Verantwortung für einen Überseetransport
nicht übernehmen.