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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
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Bundesamt für Bevölkerungsschutz, LABOR SPIEZ

Lieferung von Referenzsubstanzen

Auswahl

 Über 1000 mit dem Chemiewaffen-Übereinkommen CWÜ in direkter Beziehung stehende Verbindungen sowie zugehörige Stoffe wie Vorstufen, Abbau- und Nebenprodukte sind ab Lager rein oder in Form von Lösungen lieferbar.

Soweit wie möglich wird die Identität und Reinheit jeder verlangten Chemikalie mittels Gaschromatographie/Massenspektroskopie (GC/MS) und Kernresonanzspektroskopie (1H, 13C und 31P-NMR) belegt. Eine Vielzahl der Chemikalien ist in Laborquantitäten, d.h. in Gramm-Mengen verfügbar.

Aus der Sicherheits- und Vertraulichkeitsgründen kann kein Online-Katalog zur Verfügung gestellt werden. Die wichtigsten der durch uns lieferbaren Produktegruppen sind:

Bestellung

Referenzverbindungen können an Mitgliedstaaten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) geliefert werden. Eine Anfrage beantworten wir so rasch wie möglich mit einer Offerte, unter Angabe von Reinheit und Menge, des aktuellen Preises sowie der Lieferfrist und der garantierten Lagerdauer der entsprechenden Verbindungen.

Das LABOR SPIEZ beantwortet alle Ihre offenen Fragen bezüglich der Chemikalien gerne. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Substanzen ausschliesslich für nicht verbotene Zwecke verwendet werden dürfen (CWÜ, Art. II (9)).

Versand

Das LABOR SPIEZ organisiert den sicheren Versand der bestellten Verbindungen unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Transportvorschriften.

Spezialfall der Verbindungen der Liste 1

Vorschriften

Bei der Arbeit mit chemischen Stoffen sind sowohl nationale wie internationale Gesetze zu beachten. Diese betreffen hauptsächlich den Gesundheitsschutz von Mitarbeitern, die öffentliche Gesundheit sowie den Umweltschutz. Innerhalb von Laboratorien, Firmen und Staaten, wie auch von diesen unter einander, ist der Umgang und Verkehr mit Chemikalien geregelt. Für den Spezialfall der Liste 1 Chemikalien sind spezielle Vorschriften verbindlich (CWÜ. resp. nationale Erlasse der Vertragsstaaten).

Gemäss CWÜ darf ein Laboratorium Verbindungen der Liste 1 bis zu einer Gesamtmenge von 100 g ohne Meldepflicht gegenüber den nationalen Behörden und der OPCW verwenden, sofern sie Zwecken dienen, welche nicht durch die Konvention verboten sind.

Versand

Bestellungen innerhalb der Schweiz: Die nationale Gesetzgebung ist zu beachten. Vorgängige Transfermeldungen an die OPCW sind nicht notwendig.

Bestellungen aus dem Ausland: Die Durchführung des Transfers zwischen den beiden Partnern muss einvernehmlich und koordiniert verlaufen. Da der Transport auf dem Luftweg nicht zugelassen ist, wird die Ausführung recht kompliziert und beansprucht für Überseetransporte 6 bis 12 Monate. Bislang verfügt das LABOR SPIEZ nur über Erfahrung mit innereuropäischen Transporten, welche bisher jeweils mindestens 3 Monate beansprucht haben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte das LABOR SPIEZ die Verantwortung für einen Überseetransport nicht übernehmen.