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Bundesamt für Bevölkerungsschutz, LABOR SPIEZ

Deklarationen

Die durch das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) kontrollierten Chemikalien sind meldepflichtig und abhängig von ihrer Chemiewaffenrelevanz in drei Listen aufgeteilt (Liste 1, Liste 2 und Liste 3), welche im Anhang der Chemikalienkontrollverordnung eingesehen werden können. Das CWÜ kontrolliert zusätzlich zu den gelisteten Chemikalien auch bestimmte organische Chemikalien - sogenannte Discrete Organic Chemicals (DOC) - und Verbindungen, welche die Elemente Phosphor, Schwefel oder Fluor (PSF) enthalten.

Die Schweiz ist als Vertragsstaat verpflichtet, CWÜ-relevante Tätigkeiten ihrer Industrie mit jährlichen Vorausmeldungen (ADAA = Annual Declaration of Anticipated Activities) und Abschlussmeldungen (ADPA = Annual Declarations of Past Activities) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu melden. Die Meldestelle für die Deklarationen der Industrie ist das LABOR SPIEZ, welches die gesammelten Daten an die OCPW weiterleitet.
Download Formulare.

Eine Deklarationspflicht besteht, wenn mit kontrollierten Chemikalien oberhalb eines definierten Schwellenwerts CWÜ-relevante Tätigkeiten ausgeführt werden. Diese Tätigkeiten umfassen einerseits Produktion, Verarbeitung und Verbrauch und anderseits Import und Export.