Gesetzliche Grundlagen
Das Güterkontrollgesetz (GKG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) in der Schweiz. Die entsprechenden Ausführungs-vorschriften sind in der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV) enthalten. Im Anhang der ChKV werden die kontrollierten Chemikalien aufgeführt.
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ)
SR 0.515.08 - Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen
Güterkontrollgesetz (GKG)
SR 946.202 - Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 über die Kontrolle von zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter
Chemikalienkotrollverordnung (ChKV)
SR 946.202.21 - Verordnung vom 17. Oktober 2007 über die Kontrolle von Chemikalien mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit