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    Bundesamt für Bevölkerungsschutz, LABOR SPIEZ

    Gesetzliche Grundlagen

    Das Güterkontrollgesetz (GKG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) in der Schweiz. Die entsprechenden Ausführungs-vorschriften sind in der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV) enthalten. Im Anhang der ChKV werden die kontrollierten Chemikalien aufgeführt.

    Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ)
    SR 0.515.08 - Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen

    Güterkontrollgesetz (GKG)
    SR 946.202 - Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 über die Kontrolle von zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter

    Chemikalienkotrollverordnung (ChKV)
    SR 946.202.21 - Verordnung vom 17. Oktober 2007 über die Kontrolle von Chemikalien mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit